Einreisebestimmungen
Die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen werden durch die aktuelle Fassung des Einwanderungsgesetzes (Kap. 66) und Anordnungen des Ministers geregelt. Für Aufenthalte, die über kürzere Urlaubs- oder Geschäftsreisen hinausgehen, gelten strenge Kontrollen. Längerfristige Aufenthaltserlaubnisse werden normalerweise denjenigen erteilt, die in irgendeiner Form positiv zur wirtschaftlichen Entwicklung Vanuatus beitragen können.
Besuchserlaubnis
Reisende aus Ländern, die die Einreise nach Vanuatu unterstützen, benötigen für kurze Aufenthalte kein Visum. Wer zum Beispiel eine Urlaubsreise oder einen Besuch bei Verwandten plant, sich über Geschäftsmöglichkeiten informieren will oder im Auftrag auswärtiger Unternehmen unterwegs ist (z.B. Handelsvertreter), kann bei der Ankunft eine Besuchserlaubnis erhalten. Voraussetzung hierfür ist der Besitz eines gültigen Weiter- oder Rückflugtickets in ein teilnehmendes Land, eines gültigen Reisepasses und ausreichender Geldmittel für den eigenen Bedarf.
Folgende Länder unterstützen die visumsfreie Einreise nach Vanuatu
Alle Commonwealth-Staaten
Antigua & Barbuda, Australien, Bahamas, Bangladesch, Barbados, Belize, Botswana, Brunei, Dominika, Gambia, Ghana, Grenada, Großbritannien, Guyana, Indien, Jamaika, Kanada, Kenia, Kiribati, Lesotho, Malawi, Malaysia, Malediven, Malta, Mauritius, Namibia, Nauru, Neuseeland, Nigeria, Pakistan, Papua-Neuguinea, Sambia, Seychellen, Sierra Leone, Simbabwe, Singapur, Solomonen, Sri Lanka, St. Christopher-Nevis, St. Lucia, St. Vincent & Grenadinen, Swaziland, Tansania, Tonga, Trinidad & Tobago, Tuvalu, Uganda, Zypern
Alle Mitgliedsstaaten der EU
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern
Außerdem
Bermudas, Brasilien, Chile, China, Fidschi, Japan, Kamerun, Kuba, Kuwait, Malediven, Marokko, Marschallinseln, Mexiko, Mikronesien, Norwegen, Palau, Peru, Philippinen, Russische Föderation, Schweiz, Südafrika, Südkorea, Taiwan, Thailand, Tunesien, USA, Vatikan, Vereinigte Arabische Emirate sowie die Überseegebiete Frankreichs und Großbritanniens.
Staatsangehörige nicht aufgeführter Länder müssen vor Reisebeginn ein Visum beantragen. Visumsanträge können beim Principal Immigration Officer gegen eine Gebühr von 2500 VT gestellt werden.
Wenn Sie ein Visum benötigen, gehen Sie wie folgt vor
http://www.vanuatu.travel/Vanuatu_Visa_Application.pdf
1.) Laden Sie das Antragsformular herunter und füllen Sie es aus.
2.) Schicken Sie das ausgefüllte Formular per Fax oder E-Mail an die Einwanderungsbehörde Vanuatus (Vanuatu Immigration Office). Die Kontaktinformationen finden Sie unten.
3.) Fügen Sie Ihrem Antrag folgende Dokumente bei:
- Eine Kopie Ihrer Reisepläne inklusive Angaben über Ihren Rückflug
- Ein Passfoto
- Eine Kopie der ersten Seite Ihres Reisepasses (der Reisepass muss nach Ende der Reise noch mindestens 6 Monate gültig sein)
4.) Bezahlen Sie die Visumsgebühr in Höhe von 2500 VT über Western Union. Wenn Sie die Transaktion bei Western Union aufgegeben haben, erhalten Sie einen Code, den Sie der Einwanderungsbehörde mitteilen müssen, damit diese Ihre Zahlung abrufen kann.
5.) Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird erhalten Sie alle Details Ihres Visums per Fax oder E-Mail.
Visumsantrag
Principal Immigration Officer
Immigration Department Vanuatu
Private Mail Bag 0092
Port Vila
Vanuatu
Tel.: (678) 22354
Fax: (678) 25492
E-Mail: earukelana@vanuatu.gov.vu
Retirement Opportunity
Ein Nachweis von der lokalen Bank über einen monatlichen Einnahmentransfer nach Vanuatu in Höhe von mindestens 300.000 VT ist erforderlich. Diese Pflichtgebühr kann nicht zurückerstattet werden.
Benötigte Dokumente
- Polizeiliches Führungszeugnis vom Herkunftsland (eidesstattliche Erklärung)
- Geburtsurkunde
- Anzahl der Angehörigen mit Geschlecht und Geburtsurkunden
- Auszug aus dem Handelsregister VFSC
- Ggf. Scheidungsurkunde
- Medizinisches Gutachten
- Ggf. Heiratsurkunde
- Kopie des Reisepasses
- VIPA-Zertifikat
- Passfotos
Aufenthaltserlaubnis
Gemäß den Bestimmungen von Teil 2, Absatz 3, Unterabschnitt (2) und (3) des Einwanderungsgesetzes (Kap. 66).
Standard-Aufenthaltserlaubnisse werden zunächst für eine Dauer von 1 Jahr ausgestellt und können jährlich erneuert werden. Die Antragsgebühr in Höhe von 20.000 VT ist bei der Übermittlung des Antragsformulars an die Einwanderungsbehörde zu zahlen und wird nicht zurückerstattet.
Aufenthaltserlaubnisse können auch für potentielle Investoren ausgestellt werden, die in Vanuatu Geschäfte machen wollen. Der Investor muss aber zunächst beim Vanuatu Investment Promotion Authority Board (VIPA) eine Genehmigung für seine Geschäfte einholen
Aufenthaltserlaubnisse gelten normalerweise zunächst für ein Jahr, können danach aber erneuert werden, wenn die Bedingungen, unter denen sie erteilt wurden, weiterhin Gültigkeit besitzen.
Langzeit-Aufenthaltserlaubnisse
Folgende Gebühren fallen für eine Langzeit-Aufenthaltserlaubnis beantragen wollen, müssen mit folgenden Gebühren rechnen
Wert des Investments Aufenthaltserlaubnis Gebühren
5.000.000 VT 5 Jahre 130.000 VT
50.000.000 VT 10 Jahre 230.000 VT
100.000.000 VT 15 Jahre 330.000 VT
Alle Gebühren sind im Voraus zu entrichten und können im Falle einer Bewilligung des Antrags nicht zurückerstattet werden. Die Antragsgebühr beträgt 50.000 VT im ersten und 20.000 VT in jedem weiteren Jahr.
Nach den Bestimmungen des Einwanderungsgesetzes gilt für alle Investoren ein Mindestinvestmentvolumen von 50 Millionen VT. Diese Summe dient der Regierung als Garantie, da sie die Verpflichtung des ausländischen Investors, seine Geschäfte in Vanuatu auszuüben, bekräftigt. Dies kommt in Teil 2, Absatz 3, Unterabschnitt (2), (3) g eindeutig zum Ausdruck.
Die 5 Millionen VT können entweder in bar oder in Form von Vermögenswerten bereitstehen. Vermögenswerte werden jedoch nur bei Zertifizierung durch eine anerkannte Anwaltskanzlei, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder einheimische Bank akzeptiert. Nach der Zertifizierung kann der Investor die Mittel für die genehmigten Investitionen verwenden.
Gebühren
Für alle Langzeit-Aufenthaltserlaubnisse fällt eine Bearbeitungsgebühr von 50.000 VT an, die bereits die Gebühr für das erste Jahr enthält. Für jedes weitere Jahr werden 20.000 VT berechnet. Demzufolge betragen die Gebühren für 15 Jahre 330.000 VT, für 10 Jahre 230.000 VT, für 5 Jahre 130.000 VT und für 3 Jahre 90.000 VT. Alle Gebühren sind im Voraus zu entrichten und können nicht zurückerstattet werden.
Bedingungen in Vanuatu
Die meisten Industriegüter, darunter auch Nahrungsmittel, müssen importiert werden und sind dementsprechend teuer. Auch Mietunterkünfte sind mit hohen Kosten verbunden. Wer darüber nachdenkt, nach Vanuatu auszuwandern, sollte sich ernsthaft mit diesen Themen auseinandersetzen und keine unumkehrbaren Schritte unternehmen, bevor nicht die Aufenthaltserlaubnis erteilt worden ist. Die entsprechenden Anträge müssen von außerhalb Vanuatus aus gestellt werden. Es wird dringend empfohlen, vorher eine Reise nach Vanuatu zu unternehmen und sich selbst ein Bild von den Bedingungen vor Ort zu machen.
Staatsbürgerschaft
Nur Bürger Vanuatus dürfen einen festen Wohnsitz in Vanuatu haben. Nicht-Staatsbürger können ihre Einbürgerung beantragen, wenn sie 10 Jahre lang ununterbrochen in Vanuatu gelebt haben.
Bei weiteren Fragen zu Aufenthaltserlaubnissen wenden Sie sich bitte an
Principal Immigration Officer
Immigration Department
PMB 9092, Port Vila
Tel.: +678 22354
Fax: +678 25492





